Aus dem Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 u. a. Folgendes beraten und beschlossen:

  1. Bezirkskantor Philip Hartmann (ULM) erläutert dem Kirchengemeinderat die Richtlinien zur Bewertung der Dienstaufträge der Kirchenmusiker im Rahmen der Ordnungen des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Landeskirche Württemberg. Die Dienstaufträge umfassen neben dem Organistendienst den Kantorendienst (Chor oder Instrumentalkreise) sowie die Durchführung kirchen- musikalischer Veranstaltungen in unterschiedlichen prozentualen Anteilen.
  2. Pfr. Sedlak erläutert die ab 1. Januar diesen Jahres im kirchlichen Bereich umzusetzende 39-Stunden-Woche in ihren Auswirkungen auf die hauptamtlichen kirchlichen MitarbeiterInnen unserer Kirchengemeinde. Zeitgleich fallen die Arbeitszeitverkürzungstage (AZV) weg. Darüber hinaus muss ab sofort die Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden.
  3. Der KGR ergänzt den vorliegenden Gottesdienstplan, modifiziert den Opferplan in Bezug auf die Festlegung der Opfer für die eigene Gemeinde und diskutiert die Jahresstatistik „Kasualien“ für 2022. U. a. gehörten demnach zum 31.12.2022 der Evangelischen Kirchengemeinde Langenau 4.614 Gemeindeglieder an, 138 weniger als im Vorjahr.
  4. Der KGR nimmt anerkennend die Berichte aus dem Festausschuss, dem Bau-ausschuss, dem Ökumeneausschuss und dem Ausschuss für die Jugendarbeit zur Kenntnis, werden hier doch das große Engagement und die Vielzahl der anstehenden Aufgaben und Vorhaben sichtbar.
  5. Für die anstehende Kirchengemeinderats-Klausur vom 17.03. bis zum 19.03.2023 in der Heimvolkshochschule Schwäbische Bauernschule in Bad WALDSEE trifft der KGR letzte organisatorische Absprachen.